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Aufgabe:
Belehrung zum Infektionsschutz erhalten
Zuständigkeit
Kreis Herford - Ärztlicher Dienst
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Erstbelehrung für Personen vor, die beispielsweise in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien und sonstigen Einrichtungen, mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Oder den gewerbsmäßigen Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.