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Aufgabe:
Frühförderung im Vorschulalter beantragen, Informationen erhalten
Zuständigkeit
Kreis Herford - Menschen mit Behinderung
Amtshausstra­ße 3
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Oliver Buschmann
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1285
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.35
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Frühförderung im Vorschulalter beantragen, Informationen erhalten

Beschreibung

Fachstelle „Frühe Hilfen“ – Fördermöglichkeiten für Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten im Vorschulalter

Wer kann sich an die Fachstelle Frühe Hilfen wenden?

Sie können sich an uns wenden, wenn Sie sich um ein Kind Sorgen machen, weil

  • es ein „Risikokind“ ist, zum Beispiel durch Frühgeburt oder Sauerstoffmangel,
  • seine Sinne und die Wahrnehmungsverarbeitung beeinträchtigt sind, zum Beispiel das Sehen, Hören, Tasten, Gleichgewicht und Körpergefühl,
  • es sich beim Greifen, Aufrichten, Krabbeln, Sitzen, Laufen, Sprechen oder Lernen anders entwickelt als Gleichaltrige,
  • es in seinem Bewegungsverhalten durch häufiges Stolpern, Ungeschicklichkeit, Unruhe oder Bewegungsvermeidung auffällt,
  • es wenig Lust und Ausdauer beim Spielen hat und sich schlecht konzentrieren kann oder
  • eine geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung vorliegt oder vermutet wird.

Wie sieht die Hilfe der Fachstelle aus?

Wir informieren Sie über verschiedene Fördermöglichkeiten, zum Beispiel heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung. Für eine solche Hilfe sind wir erster Ansprechpartner. Darüber hinaus informieren wir Sie bei Bedarf über weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Wer hat Anspruch auf heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)?

Bei Ihrem Kind liegt eine Behinderung vor? Oder Ihr Kind ist durch eine Entwicklungsverzögerung von einer wesentlichen Behinderung bedroht? Ihr Kind ist dadurch an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt? In dem Fall kann Ihr Kind bis zum Schuleintritt heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung erhalten. Die jeweilige Form der Frühförderung soll den Kindern gleiche Chancen ermöglichen.

Welche Möglichkeiten bietet heilpädagogische oder Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)?

Heilpädagogische Frühförderung wird dem Kind ganzheitlich gerecht. Sie fördert das Kind spielerisch in seiner Entwicklung und unterstützt Sie als Eltern in Erziehungs- und Lebenssituationen. Interdisziplinäre Frühförderung vereint

  • heilpädagogische und
  • medizinisch-therapeutische Förderung wie Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie.

Für die Interdisziplinäre Frühförderung lassen Sie sich ein Rezept Ihres Kinderarztes ausstellen. Die Therapeuten in der Frühförderung arbeiten Hand in Hand und tauschen sich über die Förderziele Ihres Kindes aus. Darüber hinaus werden Sie als Eltern angeleitet und beraten.

Kosten/Gebühren

Heilpädagogische und Interdisziplinäre Frühförderung sind für die Kinder und ihre Eltern kostenlos. Seit dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Kostenträger der Maßnahme.

Diese Einrichtungen im Kreis Herford bieten Frühfördermaßnahmen an:



Verfügbare Formulare
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