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Aufgabe:
Unterstützung für die Freizeit beantragen und Fahrdienst für Menschen im Rollstuhl nutzen
Zuständigkeit
Kreis Herford - Menschen mit Behinderung
Amtshausstra­ße 3
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
N.N.
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1284
Telefax
 : 
05221/13-1902
Raum
 : 
2.34
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N.N.
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1234
Telefax
 : 
05221/13-171234
Raum
 : 
2.34
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Dennis Wörmann
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1245
Telefax
 : 
05221/13-1902
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.45
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E-Mail per Kontaktformular versenden

Freizeitbegleitung beantragen

Beschreibung

Familienunterstützender Dienst:

Der Familienunterstützende Dienst (FuD), auch bekannt als Familienentlastender Dienst (FeD), stellt spezielle Unterstützungen für Menschen mit Behinderung und deren Familien bereit. Diese Unterstützung erfolgt ambulant und wohnortnah. Hierbei kann es sich um Gruppenangebote (Konzert-, Kino-, Museumsbesuche usw.) oder um zielorientierte Einzelbetreuungen handeln.

Die Angebote bieten neben der Freizeitgestaltung für die Menschen mit Behinderung auch den beteiligten Familien eine Entlastung.

Für die Bewilligung von Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes für Kinder und Jugendliche ist der Kreis Herford zuständig. Menschen mit Behinderung, die ihre Schulbildung bereits abgeschlossen haben, wenden sich bitte an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Fahrdienst für Menschen im Rollstuhl nutzen:

Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste zuständig. Dieser hat jedoch die Kreise und kreisfreien Städte zur Durchführung der Aufgabe herangezogen. Daher bleibt der Kreis Herford Ihr Ansprechpartner, wenn Sie den Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung beantragen möchten.

Sie können am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Dies muss auf Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG gekennzeichnet sein.

Sie dürfen nicht am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie ein eigenes Kraftfahrzeug (KFZ) besitzen oder ein KFZ in Ihrem Haushalt vorhanden ist, das Ihnen zur Verfügung gestellt werden kann.

Außerdem hängt die Teilnahme am Fahrdienst von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Die Prüfung für Einkommen und Vermögen ist individuell vorzunehmen.

Der Behindertenfahrdienst dient der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ist nur für Freizeitaktivitäten vorgesehen.

Wenn Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie sogenannte Taxiwertmarken. Teilnehmende Taxiunternehmen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Den Fahrdienst beantragen Sie beim Kreis Herford folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme des Fahrdienstes des Kreises Herford vollständig aus und senden Sie den Antrag sowie Ihren Einkommensteuerbescheid oder Rentenbescheid anschließend an Ihren Ansprechpartner.

Kosten/Gebühren

Für die Inanspruchnahme des familienunterstützenden Dienstes und die Nutzung des Behindertenfahrdienstes müssen Sie gegebenfalls einen Beitrag aus Ihrem Einkommen leisten.

Downloads



Verfügbare Formulare
Antrag auf Ausstellung von Fahrscheinen für den Behindertenfahrdienst
[PDF-Dokument : 121 kB]
Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Kreis Herford - Soziale Leistungen
[PDF-Dokument : 6 kB]
Formular Bevollmächtigung
[PDF-Dokument : 149 kB]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 236 kB]