Wohnberatung: pflege- und behindertengerecht leben
Zuständigkeit
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Wohnberatung: pflege- und behindertengerecht leben
Beschreibung
Wohnberatung: in den eigenen 4 Wänden wohnen bleiben
Die Wohnung oder das Haus entsprechen nicht den Bedürfnissen? Das Alter, eine Krankheit oder eine Behinderung bereiten Sorge? Wie viele andere haben Sie Angst vor Stürzen oder Problemen in Wohnräumen wie Küche oder Bad?
Bevor Sie über einen Auszug nachdenken, besprechen wir in der Wohnberatung eine Lösung mit Ihnen. So lassen sich die meisten Wohnungen anpassen zum Beispiel durch
Haltegriffe,
den richtigen Bodenbelag,
den Abbau von Schwellen oder
das Entfernen von Stolperfallen sowie
bauliche Veränderungen (in Absprache mit der Vermieterin oder dem Vermieter).
Welche Angebote umfasst die Wohnungsberatung?
Individuelle Beratung.
Hausbesuche und Beratung vor Ort.
Hilfe beim Beschaffen von Hilfsmitteln.
Gemeinsames Planen von Veränderungen.
Hilfe beim Umgang mit Beteiligten (z.B. Handwerksbetriebe, vermietende Personen, Kranken- und Pflegekassen).
Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und Hilfe beim Antragstellen.
Durchführen von Informationsveranstaltungen.
An wen richtet sich die Wohnungsberatung?
Die Wohnungsberatung richtet sich vor allem an:
ältere Menschen,
Pflegebedürftige,
Menschen mit Behinderungen und
Angehörige.
Außerdem ist die Wohnberatung Ansprechstelle für:
Wohnungseigentümer,
Vermieter,
Wohnungsgenossenschaften,
Fachleute aus den Bereichen Planung, Architektur und Handwerk,
Mitarbeitende der Alten- und Behindertenhilfe und anderer Servicedienste.
Wer finanziert erforderliche Umbaumaßnahmen?
Leistungen der Pflegekasse Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung Ihrer Wohnung. Den Zuschuss erhalten Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Pflegehilfe oder Eingliederungshilfe durch das Sozialamt Beantragen Sie diese Hilfen vor Baubeginn, sonst verfällt ein möglicher Anspruch. Dazu legen Sie alle Vermögens- und Einkommenswerte offen. Die Sozialhilfe leistet den Mehraufwand durch die Behinderung, abzüglich des Zuschusses der Pflegekasse (Beispiel: Unterschiedsbetrag zwischen einem normalen WC und einem behindertengerechten WC).
Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen Beantragen Sie diese Mittel bei der Wohnungsbauförderung des Kreises Herford vor Baubeginn.
Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung Dieses Darlehen ist ebenfalls bei der Wohnungsbauförderung des Kreises Herford vor Baubeginn zu beantragen.
Im Einzelfall sind auch Mittel der Kriegsopferfürsorge, der Berufsgenossenschaften oder des Rententrägers möglich.
Kosten/Gebühren
Die Beratung und Hausbesuche der Wohnberatungsstelle sind kostenlos.