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Wohnberatung: pflege- und behindertengerecht leben
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Wohnberatung: pflege- und behindertengerecht leben

Beschreibung

Wohnberatung: in den eigenen 4 Wänden wohnen bleiben

Die Wohnung oder das Haus entsprechen nicht den Bedürfnissen? Das Alter, eine Krankheit oder eine Behinderung bereiten Sorge? Wie viele andere haben Sie Angst vor Stürzen oder Problemen in Wohnräumen wie Küche oder Bad?

    Bevor Sie über einen Auszug nachdenken, besprechen wir in der Wohnberatung eine Lösung mit Ihnen. So lassen sich die meisten Wohnungen anpassen zum Beispiel durch

    • Haltegriffe,
    • den richtigen Bodenbelag,
    • den Abbau von Schwellen oder
    • das Entfernen von Stolperfallen sowie
    • bauliche Veränderungen (in Absprache mit der Vermieterin oder dem Vermieter).

    Welche Angebote umfasst die Wohnungsberatung?

    1. Individuelle Beratung.
    2. Hausbesuche und Beratung vor Ort.
    3. Hilfe beim Beschaffen von Hilfsmitteln.
    4. Gemeinsames Planen von Veränderungen.
    5. Hilfe beim Umgang mit Beteiligten (z.B. Handwerksbetriebe, vermietende Personen, Kranken- und Pflegekassen).
    6. Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten und Hilfe beim Antragstellen. 
    7. Durchführen von Informationsveranstaltungen.

      An wen richtet sich die Wohnungsberatung?

      Die Wohnungsberatung richtet sich vor allem an:

      • ältere Menschen,
      • Pflegebedürftige,
      • Menschen mit Behinderungen und
      • Angehörige.

      Außerdem ist die Wohnberatung Ansprechstelle für:

      • Wohnungseigentümer,
      • Vermieter,
      • Wohnungsgenossenschaften,
      • Fachleute aus den Bereichen Planung, Architektur und Handwerk,
      • Mitarbeitende der Alten- und Behindertenhilfe und anderer Servicedienste.

      Wer finanziert erforderliche Umbaumaßnahmen?

      1. Leistungen der Pflegekasse
        Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zur behindertengerechten Anpassung Ihrer Wohnung. Den Zuschuss erhalten Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
      2. Pflegehilfe oder Eingliederungshilfe durch das Sozialamt
        Beantragen Sie diese Hilfen vor Baubeginn, sonst verfällt ein möglicher Anspruch. Dazu legen Sie alle Vermögens- und Einkommenswerte offen. Die Sozialhilfe leistet den Mehraufwand durch die Behinderung, abzüglich des Zuschusses der Pflegekasse (Beispiel: Unterschiedsbetrag zwischen einem normalen WC und einem behindertengerechten WC).
      3. Fördermittel vom Land Nordrhein-Westfalen für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen
        Beantragen Sie diese Mittel bei der Wohnungsbauförderung des Kreises Herford vor Baubeginn. 
      4. Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung 
        Dieses Darlehen ist ebenfalls bei der Wohnungsbauförderung des Kreises Herford vor Baubeginn zu beantragen. 
      5. Im Einzelfall sind auch Mittel der Kriegsopferfürsorge, der Berufsgenossenschaften oder des Rententrägers möglich.

        Kosten/Gebühren

        Die Beratung und Hausbesuche der Wohnberatungsstelle sind kostenlos.



        Verfügbare Formulare
        Information zum Schutz Ihrer Daten
        [PDF-Dokument : 51 kB]