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Pflegewohngeld: Heimpflege finanzieren
Zuständigkeit
Kreis Herford - Hilfe zur Pflege, Bildung und Teilhabe, Elterngeld, Bundesteilhabegesetz
Amtshausstraße 3
32051 Herford
 
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Heimpflege

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05221/13 20 81
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Pflegewohngeld: Heimpflege finanzieren

Beschreibung

Die Finanzierung der Investitionskosten kann ab Pflegegrad 2 in vielen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen über das Pflegewohngeld erfolgen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Dabei darf das Vermögen einen Betrag von 10.000 € für eine alleinstehende Person bzw. 15.0000 € für eine Ehepaar oder eine eingetragen Lebenspartnerschaft nicht übersteigen.

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 wird kein Pflegewohngeld gezahlt.

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Ausnahmen: PDF-Download

Downloads



Verfügbare Formulare
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 52 kB]
Antrag auf Pflegewohngeld
[PDF-Dokument : 816 kB]