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Todesbescheinigungen: Einsicht oder Auskunft erhalten
Zuständigkeit
Kreis Herford - Ärztlicher Dienst
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Doris Westerwelle
Gesundheit - Ärztlicher Dienst
Sekretariat, Aufnahme
Amtshausstraße 2
32051 Herford
Telefon
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05221/13-2116
Telefax
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05221/13-172116
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Todesbescheinigungen einsehen

Beschreibung

Wenn eine Person im Kreis Herford verstirbt, wird eine sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt. Die Angehörigen oder die Bestatterin beziehungsweise der Bestatter schicken die Bescheinigung an das Standesamt. Das Standesamt gibt sie an das Gesundheitsamt weiter. Hier wird die Bescheinigung 10 Jahre aufbewahrt.

Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger die Todesbescheinigung einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Dann ist eine Ärztin oder ein Arzt für Sie da.

Unterlagen/Nachweise

  • Personalausweis
  • Familienbuch



    Servicezeiten: Gesundheit

    Gesundheit
    Montag bis Donnerstag:

    08:30 bis 12:00 Uhr
    14:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag:
    08:30 bis 12:00 Uhr



    Verfügbare Formulare
    Information zum Schutz Ihrer Daten
    [PDF-Dokument : 53 kB]