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Aufgabe:
Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten
Zuständigkeit
Kreis Herford - Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten.

Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.

Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen

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Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr