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Trinkwasserinstallationen / Hausinstallationen überwachen (lassen)
Zuständigkeit

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Trinkwasser-Installationen/Hausinstallationen überwachen (lassen)

Beschreibung

Wir sichern die natürliche Qualität des Trinkwassers als gesundes Nahrungsmittel. Deshalb stellen wir an die Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen hohe Anforderungen. Unsere Aufgabe ist es, diese zu überwachen und zu prüfen.

Wir überprüfen die Technik der Anlagen. Außerdem untersuchen wir regelmäßig das Einhalten der Grenzwerte für Trinkwasser.

Einen Schwerpunkt stellen Trinkwasserinstallationen dar. Trinkwasserinstallationen stellen Wasser für die Öffentlichkeit oder im Rahmen eines Gewerbes bereit, zum Beispiel für:

  • Schulen,
  • Kindergärten,
  • Alten- und Pflegeheime,
  • Betreuungseinrichtungen,
  • Krankenhäuser,
  • Mietwohnungen oder
  • Fitnessstudios.

Rechtsgrundlagen

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW)



Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr 



Verfügbare Formulare
Datenschutzformular Trinkwasserinstallation - Hausinstallation
[PDF-Dokument : 142 kB]