Migrationsvernetzung im Kreis Herford

Schnellmenü

widunetz - Netzwerk für Integration & Vielfalt im Kreis Herford
Zum Schnellmenü springen

Hauptnavigation

Migrationsvernetzung|Impressum|

Volltextsuche

Subnavigation

Zum Schnellmenü springen

Inhaltsbereich

Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Baugenehmigung beantragen
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Beschreibung

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

  • Sie möchten ein Gebäude neu errichten.
  • Sie möchten eine bauliche Anlage errichten.
  • Sie möchten ein bestehendes Gebäude verändern.
  • Sie möchten ein Gebäude anders nutzen als bisher.
  • Sie möchten die vorhandene Geländeoberfläche verändern.

Wie erhalte ich eine Baugenehmigung?

  1. Wir beraten Sie bereits während der Planung Ihres Bauvorhabens.
  2. Sie beantragen die Baugenehmigung bei der Bauaufsicht.
  3. Die Bauaufsicht prüft, ob die Unterlagen vollständig sind.
  4. Die Bauaufsicht entscheidet, ob und welche Fachbehörden eine Stellungnahme abgeben müssen.
  5. Bei komplizierten Bauvorhaben müssen eventuell weitere Sachverständige eingeschaltet werden.
  6. Wir bestimmen den für Sie günstigsten Verfahrensablauf und steuern diesen bis zum Abschluss.
  7. Wir klären eventuell auftretende Fragen und Probleme gemeinsam mit Ihnen.
  8. Der Antrag wird entschieden.
Häufige Fragen

1. Vor der Baugenehmigung

1.1 Muss ich Eigentümerin/Eigentümer des Baugrundstückes sein?

Nein, der Bauantrag kann auch von anderen gestellt werden. Wir empfehlen, den Bauantrag mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer abzusprechen. So vermeiden Sie Probleme beim Bauvorhaben.

1.2 Muss ich eine Baugenehmigung beantragen?

Das Baurecht enthält eine Vielzahl von Regelungen zur Genehmigungspflicht von Bauvorhaben. Wir geben Ihnen dazu gerne eine Auskunft.

1.3 Brauche ich eine Planverfasserin/einen Planverfasser oder eine Architektin/einen Architekten?

Nicht alle Bauvorhaben müssen von diesen Bauvorlageberechtigten beantragt werden. Bei einfachen Vorhaben (Carport, Abstellgebäude, Terrassenüberdachung) kann die Bauherrin/der Bauherr den Bauantrag selbst einreichen. Die erforderlichen Bauvorlagen müssen Sie beifügen. Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, eine Entwurfsverfasserin/einen Entwurfsverfasser mit beizuziehen.

1.4 Wieviel Ausfertigungen muss ich einreichen?

Reichen Sie Bauanträge mindestens in dreifacher Ausfertigung ein. Für das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 und das digitale Baugenehmigungsverfahren reichen Sie den Bauantrag bitte nur in einfacher Ausfertigung ein.

Für die Beteiligung der Fachbehörden können im Einzelfall weitere Ausfertigungen erforderlich sein. Alle Fachbehörden möchten wir in Ihrem Interesse zeitgleich beteiligen.

1.5 Wo reiche ich den Bauantrag ein?

Sie reichen den Bauantrag bei der Bauaufsicht  des Kreises Herford, Umwelt, Planen und Bauen, Amtshausstraße 2 in 32051 Herford ein.

1.6 Mein Grundstück hat Gefälle. Muss ich hier etwas beachten?

In den Ansichtszeichnungen ist der tatsächliche Geländeverlauf des Baugrundstückes einzutragen. Das Verändern der Geländeoberfläche ist baugenehmigungspflichtig. Wenn Sie beabsichtigen, das Gelände nach Abschluss der Baumaßnahmen zu begradigen (zum Beispiel für eine Terrasse), müssen die ursprünglichen und abschließenden Geländehöhen angegeben werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Geländeveränderung Auswirkungen auf das Nachbargrundstück hat.

Nicht genehmigte Bodenanfüllungen ziehen regelmäßig ein Ordnungsverfahren nach sich.

Nur unter Umständen kann die bereits durchgeführte Bodenanhebung nachträglich durch eine Baugenehmigung legalisiert werden.

1.7 Wann kann ich vorbereitende Baumaßnahmen ausführen?

Erst wenn Sie die Baugenehmigung in den Händen halten. Hierzu zählt auch das Ausheben der Baugrube und der Fundamente. Ein Baubeginn vor Erteilung der Baugenehmigung zieht regelmäßig das Stilllegen der Bauarbeiten durch die Bauaufsicht nach sich. Dies verursacht erhebliche Kosten. In Einzelfällen kann für bestimmte Bauarbeiten eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

2. Nach Erhalt der Baugenehmigung

2.1 Was muss ich beachten? Kann ich sofort anfangen?

Die Baugenehmigung ist ein umfangreiches Schreiben. Sie besteht aus:

  • einem Textteil
  • den Bauvorlagen sowie
  • individuellen Auflagen und
  • Hinweisen.

Bitte lesen Sie sich die Baugenehmigung gründlich durch!

Vor Baubeginn muss die Baubeginnanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Mit dem Baubeginn müssen Sie auch regelmäßig noch bautechnische Nachweise vorlegen. Beachten Sie die unterschiedlichen Vorlagefristen bitte genau. Jede schriftliche Erinnerung vom Kreis Herford ist gebührenpflichtig.

Die Baugenehmigung muss unbedingt beachtet werden.

Die Baugenehmigung beinhaltet Formulare. Die Formulare müssen von der Bauherrin/dem Bauherren ausgefüllt, unterschrieben und dem Baufortschritt entsprechend vorgelegt werden.

2.2 Muss ich Änderungen bei der Bauausführung melden?

Nicht jede Änderung ist für die Baubehörde relevant.

Es müssen aber Veränderungen der Außenmaße (Länge, Breite, Höhe) unverzüglich den Mitarbeitenden der Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden. So können wir das weitere Verfahren abstimmen.

Das gilt auch für statische Änderungen. Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie uns.

2.3 Ich habe einen Bauträger beauftragt, bin ich noch verantwortlich?

Verantwortlich für das Einhalten der öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist immer die Bauherrin/der Bauherr. Zwischen dem Bauträger und Ihnen besteht ein reines Innenverhältnis.

2.4 Rohbauabnahme/Schlussabnahme, wann muss ich die beantragen?

Beantragen Sie die Rohbauabnahme und die Schlussabnahme frühzeitig. Eine Besichtigung des Baufortschritts soll so möglich sein.

Denken Sie bitte zu den Terminen der Fertigstellung daran: Legen Sie die in der Baugenehmigung aufgeführten Bescheinigungen und Nachweise vor.

2.5 Kann ich im Dachboden ein Kinderzimmer einrichten?

Für das Schaffen von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese betreffen:

  • die Raumhöhe
  • Fragen des Brandschutzes und
  • Rettungswege

Wenn in der Baugenehmigung die Räume nur als Boden/Abstellraum genehmigt wurden, ist eine Baugenehmigung für die Änderung zu beantragen.

2.6 Bei der Rohbauabnahme/ Schlussabnahme sind Mängel festgestellt worden. Was muss ich tun?

Die festgestellten Mängel sind innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Ist eine Beseitigung im Einzelfall nicht so schnell möglich, vereinbaren Sie bitte mit den Mitarbeitenden eine Verlängerung dieser Frist.

2.7 Kann ich die Gültigkeit der Baugenehmigung verlängern lassen?

Die Baugenehmigung erlischt
  • wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilen der Genehmigung mit dem Ausführen des Bauvorhabens nicht begonnen wird oder
  • die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen worden ist

Auf schriftlichen Antrag können diese Fristen jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden, auch rückwirkend (§ 75 Absätze 1 und 2 der BauO NRW 2018).

2.8 Was ist bei Grenzgebäuden zu beachten?

An der Grundstücksgrenze sind nur besondere Gebäude zulässig. An der Nachbargrenze gebaut werden dürfen nur (§ 6 Absatz 8 der BauO NRW 2018):
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume
  • Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Feuerstätten
  • bis 30 m³ Rauminhalt

Folgende Längen (Gebäude mit Dachüberstand) dürfen Sie dabei nicht überschreiten:

9 Meter: Gesamtlänge dieser Gebäude an einer Nachbargrenze
15 Meter: an allen Nachbargrenzen (auch genehmigungsfrei errichtete Gebäude)
3 Meter: mittlere Wandhöhe dieser Gebäude gemessen vom Nachbargrundstück

Eine Überschreitung dieser Maße kann gegebenenfalls durch eine Abstandflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück zugelassen werden.

Unterlagen/Nachweise

Ein vollständig ausgefüllter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen/Nachweisen ist eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Baugenehmigungsverfahren.

Erst wenn der Bauantrag vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, kann die Bearbeitung sowie die Fachbehördenbeteiligung erfolgen.
Geben Sie bitte im Antragsformular einen Kontakt vollständig und gut lesbar an. So können wir Fragen zeitsparend über folgende Verbindungen klären:

  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • Mobilfunknummer
  • E-Mail-Adresse

Wenn Sie am digitalen Verfahren teilnehmen möchten, bitte ich um Zusendung einer Vollmacht (nur für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsicht des Kreises Herford) per Post oder per Fax an die Bauaufsicht (Fax Nummer: 05221-132499).

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

Die Errichtung, Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen nach §§ 64 ff  der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen einer Baugenehmigung.

Ausgenommen sind Bauvorhaben, die wegen ihrer Größe und Bedeutung oder aufgrund ihrer Lage innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes genehmigungsfrei sind.

In § 62 der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen sind eine Reihe von Vorhaben aufgezählt, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Kosten/Gebühren

Das Bearbeiten eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet und festgesetzt. Sie ist abhängig von der Rohbausumme. In Einzelfällen kann auch der Herstellungswert Berechnungsgrundlage sein.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang. Wird ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, werden Gebühren anteilig berechnet.

Unsere Beratung ist kostenlos.

Downloads



Verfügbare Formulare
Bauantrag und Antrag auf Vorbescheid für ein einfaches Genehmigungsverfahren
[Externer Link]
Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW 2018 große Sonderbauten
[PDF-Dokument : 165 kB]
Bauantrag Werbeanlage
[Externer Link]
Antrag auf Zulassung einer Abweichung von zwingenden Bauordnungsvorschriften
[Externer Link]
Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW
[Externer Link]
Beseitigung von Anlagen
[Externer Link]
Grundstücksteilung / Negativzeugnis
[Externer Link]
Anzeige Referenzielles Baugenehmigungsverfahren
[Externer Link]
Baubeschreibung
[Externer Link]
Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage
[Externer Link]
Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
[Externer Link]
Angaben baulicher Brandschutz
[Externer Link]
Merkblatt digitaler Bauantrag
[PDF-Dokument : 71 kB]
Vollmacht digitales Baugenehmigungsverfahren ITeBAU
[PDF-Dokument : 457 kB]
Ablauf nach digitaler Baugenehmigung
[PDF-Dokument : 222 kB]
Bauantrag und Antrag auf Vorbescheid für Sonderbauten (Baugenehmigungsverfahren)
[PDF-Dokument : 154 kB]
Bauantrag und Antrag auf Vorbescheid für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren
[PDF-Dokument : 589 kB]
Bauantrag und Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen
[PDF-Dokument : 868 kB]
Baubeschreibung (Anlage 1/7
[PDF-Dokument : 1,4 MB]
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 69 BauO NRW 2018
[PDF-Dokument : 549 kB]
Antrag auf Zulassung einer Abweichung von zwingenden Bauordnungsvorschriften
[PDF-Dokument : 226 kB]
Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW 2018
[PDF-Dokument : 321 kB]
Bauantrag - Angaben zum baulichen Brandschutz als Ergänzung zur Baubeschreibung
[PDF-Dokument : 650 kB]
Antrag auf Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes
[PDF-Dokument : 15 kB]
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Errichtung/Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden, einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmekollektoren oder einer sonstigen Wärmepumpenanlage)
[PDF-Dokument : 250 kB]
Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes
[PDF-Dokument : 167 kB]
Antrag Referenzielles Baugenehmigungsverfahren § 66 BauO NRW 2018
[PDF-Dokument : 589 kB]
Befristete Nutzungsänderung
[PDF-Dokument : 297 kB]
Betriebsbeschreibung für landund forstwirtschaftliche Vorhaben (Anlage 1/9)
[PDF-Dokument : 1 MB]
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage I/8)
[PDF-Dokument : 943 kB]
Bescheinigung A gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Abwasseranlagen
[PDF-Dokument : 14 kB]
Bescheinigung BF gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten bis zu 50 m³ Fassungsvermögen
[PDF-Dokument : 16 kB]
Bescheinigung HK gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Blockheizkraftwerken
[PDF-Dokument : 13 kB]
Bescheinigung Z gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Brennstoffzellen
[PDF-Dokument : 13 kB]
Bescheinigung F gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen
[PDF-Dokument : 18 kB]
Bescheinigung BG gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von ortsfesten Gasbehältern bis zu 50 m³ Fassungsvermögen
[PDF-Dokument : 15 kB]
Bescheinigung WP gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Wärmepumpen
[PDF-Dokument : 15 kB]
Bescheinigung WV gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Wasser- und Warmwasserversorgungsanlagen
[PDF-Dokument : 16 kB]
Bescheinigung L gemäß § 66 BauO NRW über die Errichtung oder Änderung von Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
[PDF-Dokument : 16 kB]
Bescheinigung über stichprobenhafte Kontrollen der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle (Anlage 1 EnEV-UVO)
[PDF-Dokument : 14 kB]
Unternehmererklärung TGA (Anlage 2 EnEV-UVO)
[PDF-Dokument : 31 kB]
Unternehmererklärung nach § 2 Absatz 6 EnEV-UVO (Anlage 3)
[PDF-Dokument : 57 kB]
Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster
[PDF-Dokument : 884 kB]
Antrag wasserrechtliche Erlaubnis Antrag wasserrechtliche Erlaubn
[PDF-Dokument : 320 kB]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 213 kB]
Bescheinigung GEG-UVO über stichprobenhafte Kontrollen
[PDF-Dokument : 386 kB]
Unternehmererklärung GEG-UVO Anlage 2
[PDF-Dokument : 395 kB]
Bericht Prüfung bautechnische Nachweise
[PDF-Dokument : 782 kB]
Bericht Bauzustandsbesichtigung
[PDF-Dokument : 888 kB]
Bericht Bauüberwachung
[PDF-Dokument : 882 kB]
Antrag auf Erstellung eines amtlichen Lageplanes für die Eintragung einer Baulast
[PDF-Dokument : 867 kB]