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Sonderbauten wiederkehrend überprüfen (lassen)
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Sonderbauten wiederkehrend überprüfen lassen

Beschreibung

Was sind Sonderbauten?

Sonderbauten wie beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Großgaragen, Schulen sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden in regelmäßigen Abständen von der Bauufsichtsbehörde überprüft.

Wie wird geprüft?

In einer wiederkehrenden Prüfung wird beurteilt, ob das Gebäude noch nach den Vorgaben der Baugenehmigung genutzt wird und mit dem genehmigten Brandschutzkonzept übereinstimmt. So werden zum Beispiel die Kennzeichnung von Rettungswegen sowie das ordnungsgemäße Instandhalten und Prüfen der technischen Anlagen kontrolliert. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass weitere bauliche Maßnahmen erforderlich werden.

Unterlagen/Nachweise

Eine wiederkehrende Prüfung findet auf Veranlassung der Bauaufsichtsbehörde statt. Zum reibungslosen Ablauf ist es hilfreich, alle Genehmigungen und Bescheinigungen von Überprüfungen der technischen Anlagen bereit zu halten.

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Sonderbauverordnung (SBauVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
  • Prüfverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (PrüfVO NRW)
  • Spezielle Regelungen (Schulbaurichtlinie und Richtlinien für Pflege- und Betreuungseinrichtungen)

Kosten/Gebühren

Die Kosten für die Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung werden nach Zeitaufwand berechnet und festgesetzt. Es können zusätzlich Kosten für Sachverständigenprüfungen anfallen.



Verfügbare Formulare
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[PDF-Dokument : 213 kB]