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Aufgabe:
Gebäudeeinmessung beantragen
Zuständigkeit
Kreis Herford - Bereitstellung und Nutzung von Geodaten
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frank Riesenberg
Kataster und Vermessung - Vermessungen
Gebäudeeinmessungsverpflichtung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
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05221/13-2699
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Gebäudeeinmessung beantragen

Beschreibung

Wir messen alle neu gebauten, fertiggestellten und angebauten Gebäude ein, damit das Kataster immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Ergebnisse übernehmen wir in das Liegenschaftskataster.

Welche Gebäude sind betroffen?

Betroffen sind alle Gebäude, die neu errichtet oder im Grundriss verändert wurden. Gebäude und Anbauten unter 10 Quadratmetern fallen nicht darunter.

Wer führt die Einmessung durch?

Gebäudeeinmessungen führen durch:

  • befugte Vermessungsstellen, beispielsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder
  • wir als ansässiges Kataster- und Vermessungsamt.

Fristen

Beantragen Sie bitte die Gebäudeeinmessung innerhalb von drei Monaten, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde. Wird ein Grundstück mit einem noch nicht eingemessenen Gebäude verkauft, ist die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer verpflichtet, die Einmessung zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

  • Vermessungs- und Katastergesetz für das Land NRW (VermKatG NRW)
  • Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung für das Land NRW (VermWertGebO NRW)

Kosten/Gebühren

Die Kosten der Einmessung tragen die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer oder deren Erbbauberechtigte.




Servicezeiten: Kataster und Vermessung
Kataster und Vermessung
Montag bis Donnerstag:

08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:

08:30 bis 12:30 Uhr


Verfügbare Formulare
Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
[Externer Link]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 182 kB]