Migrationsvernetzung im Kreis Herford

Schnellmenü

widunetz - Netzwerk für Integration & Vielfalt im Kreis Herford
Zum Schnellmenü springen

Hauptnavigation

Migrationsvernetzung|Impressum|

Volltextsuche

Subnavigation

Zum Schnellmenü springen

Inhaltsbereich

Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Wohnungsförderung für Wohneigentum beantragen
Zuständigkeit
Kreis Herford - Stabsbereich Sozialplanung und fachliche Steuerung
Amtshausstraße 3
32051 Herford
 
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
Ihre Ansprechpartner/innen
 
Michael Prüßmeier
Stabsbereich Sozialplanung und fachliche Steuerung
Wohnraumförderung - Eigenheimförderung
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1266
Telefax
 : 
05221/13-171266
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.66
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Wohnungsförderung für Wohneigentum beantragen

Beschreibung

Wohnungsförderung für Wohneigentum beantragen
js-photo - stock.adobe.com 
© 153888363 

Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt zinsgünstige Darlehen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Der Kreis Herford ist zuständige Bewilligungsbehörde und prüft die Voraussetzungen für die Förderung.

Im Kreis Herford wird zur Zeit der Erwerb und der Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert.

Zielgruppen:

  • Familien / Alleinerziehende mit Kind
  • Menschen mit Behinderung (GdB 50 %)
  • Einkommensgrenzen nach Anzahl der Personen im Haushalt

Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern - maximales steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen ca. 65.000 Euro

Alles Wichtige zur Förderung

Förderung
Grundpauschale

Vlotho 84.000 €
Bünde, Hiddenhausen, Löhne, Rödinghausen
und Kirchlengern
97.000 €
Herford, Enger und Spenge 125.000 €
Barrierefreie Ausstattung 10.000 €
Kinderbonus pro Kind 20.000 €
Bonus für schwerbehinderte Person
(wenn nicht schon beim Kinderbonus berücksichtigt)
20.000 €
Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit
BEG Effizienzhaus 40 Standard
25.000 €
Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz max.
15.000 €

Konditionen
Tilgungsnachlass 10 %
Tilgungsnachlass bei Zusatzdarlehen
(BEG Effizienzhaus 40 Standard / Bauen mit Holz)
50 %
Zinsen p.a. (25 Jahre fest) 0,5 %
Tilgung bei Neubau p.a. 1,0 %
Tilgung bei Altbau p.a. 2,0 %
Verwaltungskostenbeitrag p.a. 0,5 %
Eigenleistung 15,0 %
Gebühren Kreis Herford 500,00 €

Tragbarkeit Mindestrückbehalt pro Monat
Alleinstehende 860 €
Zweipersonenhaushalt 1.105 €
zuzüglich je weitere Person/Kind
(Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern = (1.665 €)

280 €

Eigenleistung: Die Reduzierung des Eigenkapitals durch anteilige Anrechnung des Förderdarlehens und Selbsthilfe ist möglich.

Rechtsgrundlagen



Verfügbare Formulare
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 172 kB]
Anträge Wohnungsförderung für Wohneigentum
[Externer Link]