|
Zuständigkeit |
Kreis Herford - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Amtshausstraße 3 32051 Herford
| | |
Ihre Ansprechpartner/innen |
|
Claudia Zwingelberg Schule, Kultur und Sport - Schulamt, Ausbildungs-, Kultur- und Sportförderung, Archiv Ausbildungsförderung, Sekretariat Schulaufsichten, Sprachstandsfeststellung 2 Jahre vor Einschulung, Migrantenbeschulung Amtshausstraße 3 32051 Herford
|
Telefon |
: |
05221/13-1123 |
Telefax |
: |
05221/13-171123 |
E-Mail |
: |
|
Raum |
: |
1.23 |
| |
Sprachentwicklung testenBeschreibungGute Sprachkenntnisse ermöglichen bessere Bildungschancen. Daher ist es wichtig, Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung frühzeitig zu erkennen.
Bei welchen Kindern wird der Sprachstand ermittelt?
Das altersgemäße Sprachvermögen wird getestet bei Kindern, die in zwei Jahren eingeschult werden, sofern sie
- keine Kindertageseinrichtung besuchen oder
- deren Eltern die Bildungsdokumentation in den Kindertageseinrichtungen verweigern.
Das staatliche Schulamt ermittelt den Sprachstand der Kinder. Die Grundschulen unterstützen das Verfahren.
Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Kindergärten müssen den Test zum Sprachstand nicht machen.
Wann finden die Tests zur Sprachentwicklung statt?
Die Tests finden vor den Sommerferien statt. Die Termine legt das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen fest.
Was passiert, wenn mein Kind den Test nicht besteht?
- Die Testergebnisse belegen, dass Ihr Kind sprachliche Förderung benötigt.
- Ihnen wird geraten, Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden, in der es gezielt unterstützt wird oder
das Schulamt verpflichtet Sie, Ihr Kind regelmäßig an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum teilnehmen zu lassen.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung darüber, wo und wann die Sprachfördermaßnahme stattfindet.
Rechtsgrundlagen- Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Links Servicezeiten: Schule, Kultur und SportDienstag, Mittwoch und Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
sowie in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Erweiterung der Servicezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr |
|