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Schützenumzug: Ausnahmegenehmigung beantragen
Zuständigkeit

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Schützenumzug: Ausnahmegenehmigung beantragen

Beschreibung

Ihr Schützenverein möchte einen Umzug auf öffentlichen Straßen durchführen? Beantragen Sie in diesem Fall bitte eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Stellen Sie Ihren schriftlichen Antrag frühzeitig. Sie brauchen dafür nicht persönlich vorbeizukommen.

Wenn Ihr Schützenumzug in Bünde, Herford oder Löhne stattfinden soll, ist das jeweilige Rathaus für die Genehmigung zuständig. Für alle anderen Orte des Kreisgebietes wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.

Hinweise

  1. Versicherungspflicht:
    Schließen Sie bitte für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.
  2. Sanitätsdienst:
    Beauftragen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- oder Rettungsdienst. Informieren Sie sich vorab bei der Feuerwehr, in welchem Umfang Ihre Veranstaltung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst betreut werden muss.
  3. Ordner:
    Sie als Veranstalterin oder Veranstalter müssen auf eigene Kosten für einen Ordnungsdienst sorgen.

Unterlagen/Nachweise

Formgebundener Antrag mit

  • Angaben zum Umzugstag und zur Abmarschzeit
  • Angaben zur Zugwegstrecke
  • Angaben zum Zielbereich

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kosten/Gebühren

  • ein Umzug: 33,00 Euro
  • jeder weitere Umzug: 17,00 Euro
  • ein Umzug mit Verkehrsanordnungen: 66,00 Euro


Verfügbare Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen
[PDF-Dokument : 489 kB]
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
[PDF-Dokument : 103 kB]
Veranstaltererklärung
[PDF-Dokument : 70 kB]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 236 kB]