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Wildfleischabgabe an Dritte - Registrieren
Zuständigkeit
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Amtshausstraße 6
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Britta Ortmeier
Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Verwaltungsmitarbeiterin
Amtshausstraße 6
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1695
Telefax
 : 
05221/13-1614
E-Mail
 : 
Raum
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45
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Wildfleischabgabe an Dritte registrieren

Beschreibung

Jägerinnen und Jäger, die Fleisch von erlegtem Wild an einen Endverbraucher oder an den Einzelhandel oder Gaststätten abgeben wollen, müssen hierfür registriert werden. Das gilt auch, wenn Sie aus der Decke geschlagenes Wild abgeben wollen.

Registriert werden muss außerdem jede Wildabgabe an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe.

Für die Wildbretabgabe ist es unter anderem erforderlich, dass der Jäger eine kundige Person ist.

Unterlagen/Nachweise

Formular für die Registrierung

Rechtsgrundlagen

Lebensmittelrecht


Verfügbare Formulare
Registrierung von Jägern zur Abgabe von Wild nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
[PDF-Dokument : 110 kB]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 167 kB]