Wenn Sie jagen möchten, brauchen Sie dafür einen Jagdschein. Diesen erhalten Sie, wenn Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen.
Was wird in der Prüfung verlangt?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -gehege und Naturschutz,
Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen sowie
Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus dem Flintenschießen (Wurftauben) und aus dem Büchsenschießen (Rehbockscheibe und laufender Keiler).
Wenn Sie alle Prüfungsteile bestehen, erhalten Sie den Jagdschein.
Was ist, wenn ich durchfalle?
Sollten Sie bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder bei beiden Teilen durchfallen, dürfen Sie frühestens nach drei Monaten an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Termine
Die Jägerprüfung findet einmal im Jahr bei der Kreisverwaltung Herford statt. Die Prüfungstermine (April/Mai) werden im Amtlichen Kreisblatt auf der Internetseite sowie in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Prüfungstermin für die schriftliche Prüfung ist der 20. April 2022.
Für die Teilnahme gilt nach der Coronaschutzverordnung NRW die 3G-Regel (Geimpft, genesen oder getestet)
Hinweis
Die Kreisjägerschaft Herford e.V. bietet jedes Jahr einen Vorbereitungskurs an. Der Kurs beginnt Anfang Oktober und endet mit der Prüfung im darauffolgenden Jahr im April.
Unterlagen/Nachweise
Sie können unter folgenden Voraussetzungen zur Prüfung zugelassen werden:
Sie haben ein Mindestalter von 15 Jahren.
Sie stellen den Antrag zwei Monate vor Prüfungsbeginn und überweisen die gesamte Prüfungsgebühr.
Sie besitzen einen Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe.
Sie besitzen einen Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur Kundigen Person.
Ihr Wohnort liegt im Gebiet des Kreises Herford.
Sie haben ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.