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Aufgabe:
Gewerbe untersagen und wiedergestatten
Zuständigkeit
Kreis Herford - Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Wittekindstraße 7
32051 Herford
 
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Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.