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Abgrabungen von Bodenschätzen
Zuständigkeit
Kreis Herford - Naturschutz und Regionalplanung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Torsten Klocke
Umweltschutz - Naturschutz und Regionalplanung
Internationaler Artenschutz, Kulturlandschaftsprogramm, Reitregelung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
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05221/13-2324
Telefax
 : 
05221/13-2499
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Timo Schubert
Umweltschutz - Naturschutz und Regionalplanung
Eingriffe Bünde, Enger, Hiddenhausen, Rödinghausen, Abgrabungen, Naturschutzgebiete, Internationaler Artenschutz
Amtshausstraße 2
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-2327
Telefax
 : 
05221/13-2499
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Beschreibung

Tonabgrabung

Abgrabungen verändern die Landschaft. Im Kreis Herford begegnen Sie überall den Spuren des Abbaus von Bodenschätzen:

  • Hücker Moor als Überbleibsel der Torfabgrabung,
  • Sand-, Mergel- und Tongruben und
  • Steinbrüche
Viele Gruben wurden mit Müll, andere mit Bauschutt oder Erdaushub verfüllt. Jetzt werden sie wieder ackerbaulich genutzt. Einige wenige Orte sind für den Artenschutz erhalten geblieben. Steinbrüche sind beliebte Lebensräume für den Uhu oder Reptilien. Sand-, Mergel- oder Tongruben, die sich teilweise mit Wasser gefüllt haben, sind Laich- und Lebensräume für Amphibien. Das Hücker Moor ist ein beliebtes Naherholungsgebiet.

Aktuell sind noch zwei Tongruben im Kreisgebiet in Betrieb.

Abgrabungen sind Eingriffe in die Landschaft und in die Natur. Sie müssen deshalb genehmigt werden. Im dicht besiedelten Kreis Herford ist der Abbau von Bodenschätzen schwierig geworden.

Rechtsgrundlagen

Abgrabungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AbgrabG NRW)




Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr 



Verfügbare Formulare
Datenschutzformular Abgrabung
[PDF-Dokument : 298 kB]