Nicht alle Grundstücke können an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Ist dies technisch nicht möglich oder mit zu hohen Kosten verbunden, müssen Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer das anfallende Abwasser selbst beseitigen. Dies erfordert in aller Regel den Betrieb einer Kleinkläranlage.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Für das Versickern des gereinigten Abwassers oder das Einleiten in ein Gewässer benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn die Kleinkläranlage
dem Stand der Technik entspricht und
die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsleistung erbringt.
Damit dies auf Dauer sichergestellt ist, sind Kleinkläranlagen regelmäßig durch ein Fachunternehmen zu warten. Im Regelfall ist es erforderlich, dass eine Anlage zweimal im Jahr gewartet wird. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird normalerweise für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Unterlagen/Nachweise
Folgende Unterlagen (DIN A4 oder auf DIN A4 gefaltet) sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen:
Übersichtsplan im Maßstab 1:25000 bis 1:10000 zum Beispiel Ausschnitt aus Stadtplan, darin ist das Grundstück durch einen Kreis zu markieren.
aktueller Katasterplan im Maßstab 1:2000 bis 1:1000
Lageplan imMaßstab 1:500 bis 1:250 und mit folgenden Detailangaben:
genaue Lage der Abwasseranlagen und der Verlauf der Entwässerungsleitungen (Schmutzwasser in „Rot“, Niederschlagswasser in „Blau“) bis zur Einleitungsstelle in das Gewässer oder Grundwasser
Verlauf offener oder verrohrter Gewässer mit Fließrichtung
alle auf dem eigenen Grundstück und den Nachbargrundstücken vorhandenen Gebäude, Brunnen, Dunglagerstätten
Nordpfeil und Maßstab
Grundrisszeichnung vorhandener und geplanter Gebäude im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Entwässerungsleitungen im Gebäude
Zeichnerische Darstellung der Abwasserbehandlungsanlage im Grundriss und Schnitt einschließlich Maßangaben (Maßstab 1:50 bis 1:20)
Zeichnerische Darstellung der Versickerungsanlage im Maßstab 1:50 bis 1:20, wenn das Grundwasser eingeleitet wird Das Versickerungssystem ist im Schnitt mit Maßangaben darzustellen. Eine Angabe des höchsten Grundwasserstandes ist erforderlich.
Zeichnerische Darstellung des Einleitungsbauwerkes, wenn in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird Aus den Grundrissen und Schnitten muss die Funktion der Bauteile erkennbar sein.
Berechnungen zur Bemessung
der Abwasserbehandlungsanlage(n)
der Versickerungsanlage(n) beziehungsweise Rückhaltung
Erläuterungsbericht Beschreibung der geplanten Entwässerung
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWGNRW)
Kosten/Gebühren
Die Gebühr für das Erteilen der wasserrechtlichen Erlaubnis richtet sich nach dem Wert der Gewässerbenutzung. Die Mindestgebühr im Privatbereich beträgt 200,00 Euro.
Verfügbare Formulare
Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis (Schmutzwasser) [PDF-Dokument : 35 kB]