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Führerschein umtauschen: EU-Führerschein erhalten
Beschreibung
Sie haben noch keinen EU-weit gültigen Führerschein und müssen ihn umtauschen? Das können Sie erledigen
im Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder
in der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.
Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.
Bitte beachten Sie, dass es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Bearbeitungszeit und die Bestellung des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei bedarf. Buchen Sie daher rechtzeitig einen Online-Termin oder informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Bürgerbüros, ob dort auch Termine vereinbart werden müssen. Aufgrund der aktuellen hohen Terminnachfragen kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können.
Verfahrensablauf
Die eingereichten Unterlagen müssen vollständig sein.
Die Bearbeitung erfolgt im Straßenverkehrsamt. Sollten Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben, wird dieser weitergeleitet.
Den entwerteten alten Führerschein können Sie auf Wunsch zurückerhalten.
Die Anfertigung des neuen Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei.
Sie können den neuen Führerschein im Straßenverkehrsamt abholen oder bei der Beantragung den Direktversand wählen:
Abholung: Wir benachrichtigen Sie, wenn Ihr EU-Führerschein angekommen ist. Diesen können Sie selber oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person in der Führerscheinstelle abholen. Hierfür benötigen Sie keinen separaten Online-Termin, müssen aber gegebenenfalls etwas warten.
Direktversand: Die Bundesdruckerei schickt Ihnen den EU-Führerschein für einen Aufpreis von 5,10 Euro direkt nach Hause. Eine weitere Vorsprache ist nicht erforderlich.
Folgende Umtauschfristen sind maßgeblich:
Führerscheine, die bis einschließlich zum 31. Dezember 1998ausgestellt worden sind: rosafarbene und graue Papierführerscheine, Führerscheine der früherenDDR:
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhabenden
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Kartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1999 und 2013.
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Fahren im Ausland
Die grauen und rosafarbenen Führerscheine werden besonders im Ausland immer weniger akzeptiert. Vor allem bei Autovermietungen und der Polizei ist der EU-Kartenführerschein ein gern gesehenes Dokument. Um Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihren Führerschein genau:
Sind Sie auf dem Bild noch zu erkennen?
Sind die Eintragungen noch leserlich?
Ist das Dokument beschädigt?
Eventuell ist es sinnvoll, den alten Führerschein bereits vor dem Fristablauf (siehe Tabelle) gegen den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Unterlagen/Nachweise
Personalausweis oder Reisepass
aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
alter Führerschein
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.