Kreis Herford - Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung Elsestraße 225 32278 Kirchlengern
Telefax
:
05223/988-409
Telefon
:
05223/988-3
Ausfuhrkennzeichen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen oder exportieren möchten, beantragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt ein Ausfuhrkennzeichen.
Voraussetzung
Die Antragstellerin hat ihren bzw. der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Herford -oder-
Firmen mit Firmensitz im Kreis Herford beantragen das Kennzeichen für sich selbst.
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller aus dem Ausland, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen nachweisen, dass das Fahrzeug im Kreis Herford steht (z. B. durch Kaufvertrag, letztes Kennzeichen ist aus dem Kreis Herford).
Bei ausländischen Firmen, die keinen Firmensitz, Niederlassung oder Zweigstelle in Deutschland haben, ist der Wohnsitz des Bevollmächtigten zuständig. Hat der Bevollmächtigte keinen Wohnsitz in Deutschland, ist die persönliche Vorsprache des Firmen-Bevollmächtigten erforderlich. Es muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug im Kreis Herford steht (z. B. durch Kaufvertrag, letztes Kennzeichen ist aus dem Kreis Herford).
Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in einer anderen Stadt müssen sich an die dortige Zulassungsbehörde wenden.
Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss gültig sein.
Ist das Fahrzeug noch angemeldet, müssen die bisherigen Kennzeichenschilder zur Entwertung vorgelegt werden.
Die Halterin bzw. der Halter darf keine Steuer- und Verwaltungsgebührenrückstände haben.
Hinweis
Kommen Sie bitte zum Straßenverkehrsamt nach Kirchlengern und bringen Sie Ihr Fahrzeug mit.
Unterlagen/Nachweise
Zulassungsbescheinigung Teil Ioder Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil IIoder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
Hauptuntersuchungsbericht
Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (bei einer ausländischen Bankverbindung IBAN und SWIFT angeben)
Identitätsnachweis für natürliche Personen
Personalausweis oder einen Pass im Original
Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
Identitätsnachweis für juristische Personen (Niederlassung in Deutschland)
Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder zur Entsiegelung vorlegen
besondere Versicherungsdeckungskarte
Kaufvertrag
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
34,00 Euro bis 68,50 Euro
Online-Terminreservierung für die Zulassungsstelle
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.