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Verkehrszeichen und andere Maßnahmen anordnen
Zuständigkeit

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Verkehrszeichen und andere Maßnahmen anordnen

Beschreibung

Verkehrszeichen und Markierungen regeln, lenken und beschränken den Straßenverkehr. Die zuständige Verkehrsbehörde ordnet sie an, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wer ist zuständig?
Der Kreis Herford betreut
  • 147 Kilometer Bundes- und Landesstraßen,
  • 109 Kilometer Kreisstraßen und
  • 960 Kilometer Gemeindestraße.

 in folgenden Städten und Gemeinden:

  • Enger,
  • Hiddenhausen,
  • Kirchlengern,
  • Rödinghausen,
  • Spenge und
  • Vlotho.

Die Städte Bünde, Löhne und Herford sind für die Straßen in ihrem Bereich selbst verantwortlich.

Autobahnen werden durch die Bezirksregierung Detmold betreut.

Voraussetzungen

Bevor eine Behörde Verkehrszeichen anordnet, werden

  • Unfälle ausgewertet,
  • gemeinsame Ortsbesichtigungen gemacht und
  • der Verkehr beobachtet und gemessen.

Hierbei arbeitet die Verkehrsbehörde eng mit der Kreispolizeibehörde und den jeweiligen Straßenbauverantwortlichen zusammen.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)