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Zuständigkeit
Kreis Herford - Polizeiverwaltung
Kreispolizeibehörde
Hansastraße 54
32049 Herford
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05221 888-0
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Versammlung anmelden

Beschreibung

Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.

Informationen der Kreispolizeibehörde Herford

Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angemeldet werden. "Vor Bekanntgabe" bedeutet nicht vor Beginn der Versammlung oder des Aufzuges, sondern vor dem Aufruf beziehungsweise der Einladung.

Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und wenn notwendig, zu schützen.

Versammlungen oder Demonstrationen werden durch die Polizei nicht genehmigt, können im Einzelfall jedoch verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden. Dies passiert dann, wenn aufgrund nachvollziehbarer Erkenntnisse konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.

Rechtsgrundlagen

Versammlungsgesetz (VersG)



Versammlung Hinweis

Vereinbaren Sie außerdem der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 1.2 gegebenenfalls einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.




Servicezeiten: Polizeiverwaltung
Polizeiverwaltung
Direktion Zentrale Aufgaben (Hansastraße 54, 32049 Herford)
Dezernat 1 und Dezernat 2
Montag:
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr