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Tierische Nebenprodukte entsorgen und einen Betrieb zulassen/registrieren lassen |
Zuständigkeit |
Kreis Herford - Veterinärwesen Amtshausstraße 6 32051 Herford
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Silvia Eitzen Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Veterinärwesen Tierärztin, Abteilungsleiterin Amtshausstraße 6 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1624 |
Telefax |
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05221/13-1614 |
E-Mail |
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Susanne Goeke-Ellerbrock Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Veterinärwesen Verwaltungsmitarbeiterin, §11 TSchG, LHundG NRW Amtshausstraße 6 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-1623 |
Telefax |
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05221/1317-1623 |
E-Mail |
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Raum |
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Tierische Nebenprodukte entsorgen und einen Betrieb zulassen/registrieren lassenBeschreibungAls tierische Nebenprodukte bezeichnet man zum Beispiel verendete Tiere, Schlachtabfälle, ungenießbare Lebensmittel, Küchen- und Speiseabfälle und Gülle.
In aller Regel geht von diesen Produkten eine Gefährdung für Menschen, Tiere und die Umwelt aus. Tierischen Nebenprodukten kommt eine große Bedeutung bei der Übertragung von infektiösen Tierkrankheiten, wie zum Beispiel der Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder BSE zu. Aber auch ungewünschte Verunreinigungen (Kontaminanten), wie Dioxine, können durch die Verwendung von tierischen Nebenprodukten verbreitet werden. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass tierische Nebenprodukte in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen können.
Durch spezielle Verwertungswege soll sichergestellt werden, dass jegliche Formen von Infektionserregern inaktiviert werden.
Verordnung legt tierseuchen- und hygienerechtliche Bedingungen fest
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die zum 4. März 2011 die bislang geltende Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 abgelöst hat, gilt für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte, die gemäß dem Europäischen Recht vom Verzehr ausgeschlossen sind. Mit dieser Verordnung werden tierseuchen- und hygienerechtliche Bedingungen festgelegt für: - die Abholung und Sammlung,
- Beförderung,
- Lagerung,
- Behandlung,
- Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung sowie
- das In-Verkehr-Bringen und
- die Ein-, Durch- und Ausfuhr
tierischer Nebenprodukte. Je nach Risikostufe werden die tierischen Nebenprodukte in drei Kategorien eingeteilt: - Material der Kategorie 1: Höchste Risikostufe, zum Beispiel Tiere mit TSE/BSE, seuchenkranke Tiere, aber auch tote Heimtiere,
- Material der Kategorie 2: Mittlere Risikostufe, zum Beispiel verendete Nutztiere, Gülle,
- Material der Kategorie 3: Geringste Risikostufe, zum Beispiel Speisereste (falls nicht von international verkehrenden Verkehrsmitteln stammend), Schlachtabfälle von tauglichen Tieren.
Registrierungs- oder Zulassungspflicht
Betriebe unterliegen grundsätzlich einer Registrierungs- oder Zulassungspflicht, wenn sie auf einer der folgenden Stufen aktiv sind: - der Erzeugung,
- des Transports,
- der Handhabung,
- der Verarbeitung,
- der Lagerung,
- des Inverkehrbringens,
- des Vertriebs,
- der Verwendung oder
- der Beseitigung
von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten. Zulassungspflichtig sind zum Beispiel Verarbeitungsbetriebe, Biogasanlagen oder Heimtierfutterhersteller. Unter die Registrierungspflicht fallen Händlerinnen und Händler, Transporteure oder Anlagen/Betriebe, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen (kosmetische Mittel, Tierarzneimittel, Arzneimittel und so weiter) beziehungsweise bestimmte tierische Nebenprodukte zu Fütterungszwecken nutzen. Betriebe, aus denen unverarbeiteter Pferdemist abgeholt und innergemeinschaftlich (zum Beispiel in die Niederlande) transportiert wird, müssen sich ebenfalls registrieren lassen. Dabei darf der Transport nur mit Genehmigung der Behörde, in die der Pferdemist innergemeinschaftlich verbracht wird, erfolgen. Die Zulassung/Registrierung erfolgt – abhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit und der Art des tierischen Materials – durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) in Recklinghausen beziehungsweise durch den Kreis Herford, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Darüber hinaus ist der Kreis Herford zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der erteilten Auflagen (zum Beispiel Handelsdokumente, Dokumentationspflichten).
Tierkörperbeseitigung
Verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden, denn sie können durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden. Tierkadaver und Schlachtabfälle werden daher gesammelt und verarbeitet. Die Kreisordnungsbehörden sind verpflichtet, tierische Nebenprodukte: - abzuholen beziehungsweise
- zu sammeln
und - zu beseitigen beziehungsweise
- zu verarbeiten.
Der Kreis Herford hat dafür die Firma SecAnim GmbH beauftragt. Wenn Sie tierische Nebenprodukte abholen lassen möchten, melden Sie dies bitte bei der SecAnim GmbH an. Eine Selbstanlieferung von Speiseresten/Schlachtabfällen oder von Tierkörpern ist nicht zulässig.
Informationen zur Abholung oder Beerdigung von toten Nutz- und Haustieren finden Sie auf dieser Seite unter LINKS.
Rechtsgrundlagen- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 300) in der z. Z. gültigen Fassung
- Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25.02.2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (ABl. EG Nr. L 54) in der Z. Z. gültigen Fassung
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.01.2004 (BGBl. I S. 82) in der z. Z. gültigen Fassung
- Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) vom 27.07.2006 (BGBl. I S. 1735) i. d. Z. gültigen Fassung
Kosten-Gebühren- Erteilung eines Registrierungsbescheides: 50,00 bis 400,00 Euro
- Erteilung eines Zulassungsbescheides: 150,00 bis 3000,00 Euro
Links | Autor: Redakteur 10.3, Grefe
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Kontaktinformationen Firma SecAnimFirma SecAnim GmbH Lünen
Telefon: 02306 9270921 |
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