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Aufgabe:
Förderung für soziale Wohnraumvermittlung beantragen
(für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen)
Zuständigkeit
Kreis Herford - Stabsbereich Sozialplanung und fachliche Steuerung
Amtshausstraße 3
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Marie-Christin Paul
Stabsbereich Sozialplanung und fachliche Steuerung
Projektleitung Landesinitiative "Endlich ein Zuhause", Wohnraumplanung
Amtshausstr. 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1246
Telefax
 : 
05221/13-1902
E-Mail
 : 
Raum
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2.56
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Nicole Barke
Stabsbereich Sozialplanung und fachliche Steuerung
Wohnraumförderung
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1256
Telefax
 : 
05221/13-171275
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Förderung für soziale Wohnraumvermittlung beantragen
(für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen)

Beschreibung

Förderung für soziale Wohnraumvermittlung beantragen

Das Ziel der sozialen Wohnraumvermittlung „Wohn(t)raum – Endlich ZU HAUSE!“ ist die Verbesserung der Versorgung Wohnungsloser oder davon bedrohter Menschen im Kreis Herford mit bezahlbarem Wohnraum. Dies kann durch private oder öffentliche Anbietende ermöglicht werden. Das freiwillige Angebot versteht sich als ergänzende Hilfe zu den derzeit bereits bestehenden Unterstützungsstrukturen im Kreisgebiet und strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren und Akteurinnen im Gebiet der Wohnungsnotfallhilfe an. Wohnungsunternehmen und Privatvermieterinnen und -vermietern erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und bei der gegebenenfalls notwendigen formalen Abwicklung mit den Sozialleistungsträgern. Zudem erfolgt eine Nachbetreuung des Mietverhältnisses.

Für die Bereitstellung von Mietwohnraum gibt es folgende Förderungsoptionen:

Für Privatvermieterinnen und -vermieter :

1. Sanierungszuschuss

  • Monatlich 2,00 €/qm über die Belegungsdauer von 5 Jahren

Besteht ein Sanierungsbedarf, so wird ein Zuschuss über 5 Jahre gewährt für eine Wohnfläche von maximal 100 qm in Höhe von monatlich 2,00 €/qm. Mitarbeitende des Kreises prüfen die Erforderlichkeit einer Sanierung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt monatlich ab Mietbeginn.

2. Klimabonus

  • Monatlich 1,00 EUR/qm über die Belegungsdauer von 5 Jahren
  • Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises

Zusätzlich ist die Gewährung eines Klimabonus für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich. Voraussetzung ist die Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Die Kosten dafür können vom Kreis Herford übernommen werden. Der Klimabonus beträgt zusätzlich zu dem Sanierungskostenzuschuss bis zu monatlich 1,00 EUR/qm für eine Wohnfläche von maximal 100 qm über einen Zeitraum von 5 Jahren.

3. Mietausfallgarantie

Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.

4. Nachbetreuung des Mietverhältnisses

Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.

Für Wohnungsunternehmen:

1. Mietausfallgarantie

Die Mietausfallgarantie ist an das jeweilige Mietverhältnis geknüpft. Mit Beginn eines jeden Mietverhältnisses wird auf Antrag vom Kreis Herford eine Mietausfallgarantie für maximal 9 Monatsmieten gewährt für die Dauer der Belegungsvereinbarung von 5 Jahren.

2. Nachbetreuung des Mietverhältnisses

Die Zielsetzung ist eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Daher wird das Mietverhältnis im Bedarfsfall durch sozialarbeiterisches Fachpersonal unterstützt. Ebenso stehen für Fragen rund um das Mietverhältnis Ansprechpersonen zur Verfügung.

Im Gegenzug verpflichten sich die Vermietenden zur

  • Gewährung eines Belegungsrechts für 5 Jahre
    Der Mietwohnraum hat in diesem Zeitraum an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu erfolgen.

  • Miethöhe
    Für die Dauer der 5-jährigen Belegungsvereinbarung richtet sich die Miethöhe nach den Angemessenheitsrichtwerten des jeweils aktuell gültigen schlüssigen Konzepts des Kreises Herford.

Unterlagen-Nachweise

Nach der Vermietung:

  • Meldebescheinigung des Mietnehmenden
  • Mietvertrag/-verträge
  • Einverständniserklärung für Vermietende

Für den Klimabonus:

  • Geplante energetische Sanierungsmaßnahme mit Kostenaufstellung beziehungsweise Nachweis der Durchführung
  • Energiebedarfsausweis/Unternehmererklärung mit Kostennachweis oder ein verbindlicher Nachweis der Beauftragung

Rechtsgrundlagen



Verfügbare Formulare
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 157 kB]
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und Hinweis zu § 264 StGB
[PDF-Dokument : 351 kB]
Einverständniserklärung für Vermietende
[PDF-Dokument : 220 kB]
Antrag auf Förderung für soziale Wohnraumvermittlung
[PDF-Dokument : 331 kB]