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Beschäftigungserlaubnis beantragen
Zuständigkeit
Kreis Herford - Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Wittekindstraße 7
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Wöhler
Sicherheit und Ordnung - Allgemeine Ordnungs- und Ausländerangelegenheiten
Härtefälle/Petitionen, Ausweisungen, Teamkoordinatorin
Wittekindstraße 7
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-2668
Telefax
 : 
05221/13-2650
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.08
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Beschäftigungserlaubnis

Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung und bestimmten Aufenthaltserlaubnissen benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit.

Zur Beantragung der Beschäftigungserlaubnis muss die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Das Formular gilt auch als Antragsformular für ein betriebliches Praktikum sowie die Erlaubnis zur Ausübung einer Berufsausbildung.

Rechtsgrundlagen

  • § 61 Absatz 2 AsylG i. V. m. § 32 Absatz 4 BeschV
  • § 4 a Absatz 4 AufenthG i. V. m. § 42 Absatz 2 Nr. 4 AufenthG i. V. m. § 32 Absatz 4 BeschV

Downloads



Verfügbare Formulare
Erklärung zum Beschäftigtenverhältnis
[PDF-Dokument : 3,4 MB]