Migrationsvernetzung im Kreis Herford

Schnellmenü

widunetz - Netzwerk für Integration & Vielfalt im Kreis Herford
Zum Schnellmenü springen

Hauptnavigation

Migrationsvernetzung|Impressum|

Volltextsuche

Subnavigation

Zum Schnellmenü springen

Inhaltsbereich

Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Förderung von Wohnungsdämmung beantragen
Zuständigkeit
Kreis Herford - Verwaltungsleitung - Stabsbereich Kreisentwicklung und Klimaschutz
Amtshausstraße 3
32051 Herford
 
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
Ihre Ansprechpartner/innen
 
Louisa Elbracht
Stabsbereich Kreisentwicklung und Klimaschutz
Klimaschutzmanagement
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1035
E-Mail
 : 
Raum
 : 
3.22
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Förderung von Wohnungsdämmung beantragen

Beschreibung

Ab dem 01.06.2023 werden Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden im Kreis Herford gefördert. Ziel der Förderung ist es, durch die Dämmmaßnahmen Heizenergie einzusparen und damit den Energieverbrauch des Kreises Herford zu senken.

Die Förderung kann für förderfähige Leistungen bewilligt werden und beträgt 15% des Investitionsvolumens, bzw. 25% des Investitionsvolumens bei der Verwendung ökologischer Rohstoffe.

Die Förderung ist begrenzt auf 1.200 € pro Antrag je Gebäude und jede Person kann nur einen Antrag stellen.

Anträge können ab dem 01.06.2023 online gestellt werden, einen Link zum Antrag finden Sie in der Randspalte.

Nach Antragstellung erfolgt eine vorläufige Zusage und aufgrund der endgültigen Investitionskosten erfolgen dann der Zuschlag und die Auszahlung.

Fristen

Die Förderrichtlinie tritt am 01.06.2023 in Kraft. Die Dämmmaßnahmen müssen bis zum 31.12.2024 umgesetzt und abgerechnet werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie (bitte hier klicken) müssen erfüllt sein. Somit sind Maßnahmen förderfähig, die unter anderem
  • in mindestens 10 Jahre alten Gebäuden mit überwiegender Wohnraumnutzung (das heißt mehr als 50 Prozent) im Kreis Herford durchgeführt werden
  • durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden oder in Eigenleistung durchgeführt werden
  • erst nach Erteilung der Bewilligung beauftragt beziehungsweise begonnen werden

Verfahrensablauf

Anträge auf Bewilligung eines Zuschusses zur Förderung von Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden können online gestellt werden.

Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Bewilligungen nach der Reihenfolge der Antragseingänge erteilt, solange Mittel zur Verfügung stehen.

Nach Durchführung der Maßnahmen ist der Auszahlungsantrag ebenfalls online zu stellen.

Unterlagen-Nachweise

Bewilligungsantrag:

  • Kostenvoranschlag
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers
  • Angebot eines Fachunternehmens beziehungsweise Kostenvoranschlag der Materialkosten bei Eigenleistung

Auszahlungsantrag:

  • Vollständige Rechnung(en) bezüglich förderfähiger Leistungen
  • Bildnachweis der erbrachten Leistung

Rechtsgrundlagen



Verfügbare Formulare
Antrag auf Förderung nachträglicher Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden
[Externer Link]
Zahlungsaufforderung nach Durchführung der Dämmmaßnahmen am Wohngebäude - Einwilligungserklärung
[Externer Link]
Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden im Kreis Herford
[PDF-Dokument : 648 kB]
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 132 kB]