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Fahrdienst für Menschen im Rollstuhl nutzen
Zuständigkeit
Kreis Herford - Menschen mit Behinderung
Amtshausstra­ße 3
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Miriam Golücke
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1232
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.32
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Stefan Schulte-Zurhausen
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1234
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.34
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Hannah Wenzel
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1033
Telefax
 : 
05221/13-1902
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2.45
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Dennis Wörmann
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon
 : 
05221/13-1245
Telefax
 : 
05221/13-1902
E-Mail
 : 
Raum
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2.45
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Fahrdienst für Menschen im Rollstuhl nutzen

Beschreibung

Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste zuständig. Dieser hat jedoch die Kreise und kreisfreien Städte zur Durchführung der Aufgabe herangezogen. Daher bleibt der Kreis Herford Ihr Ansprechpartner, wenn Sie den Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung beantragen möchten.

Sie können am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Dies muss auf Ihrem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG gekennzeichnet sein.

Sie dürfen nicht am Fahrdienst teilnehmen, wenn Sie ein eigenes Kraftfahrzeug (KFZ) besitzen oder ein KFZ in Ihrem Haushalt vorhanden ist, das Ihnen zur Verfügung gestellt werden kann.

Außerdem hängt die Teilnahme am Fahrdienst von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Die Prüfung für Einkommen und Vermögen ist individuell vorzunehmen.

Der Behindertenfahrdienst dient der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ist nur für Freizeitaktivitäten vorgesehen.

Wenn Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie sogenannte Taxiwertmarken. Teilnehmende Taxiunternehmen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Den Fahrdienst beantragen Sie beim Kreis Herford folgendermaßen:

Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme des Fahrdienstes des Kreises Herford vollständig aus und senden Sie den Antrag sowie Ihren Einkommensteuerbescheid oder Rentenbescheid anschließend an Ihren Ansprechpartner.

Kosten-Gebuehren

Für die Nutzung des Behindertenfahrdienstes müssen Sie gegebenfalls einen Beitrag aus Ihrem Einkommen leisten.

Downloads



Verfügbare Formulare
Antrag auf Ausstellung von Fahrscheinen für den Behindertenfahrdienst
[PDF-Dokument : 121 kB]
Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Kreis Herford - Soziale Leistungen
[PDF-Dokument : 6 kB]
Formular Bevollmächtigung
[PDF-Dokument : 149 kB]
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 236 kB]