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Rechtliche Betreuung
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Betreuung stellt eine Hilfe für psychisch, seelisch, körperliche oder geistig behinderte Erwachsene dar, die ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können.

Im Auftrag des Gerichtes prüft die Betreuungsstelle die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung und nimmt Kontakt mit der hilfsbedürftigen Person auf.

 

Die Betreuungsstelle des Kreises Herford berät Betroffene, Angehörige und auch Betreuer in Betreuungsangelegenheiten.

Auch in Vollmachtsangelegenheiten  steht die Betreuungsstelle beratend zur Seite und beglaubigt die Unterschrift auf Vorsorgevollmachten.




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