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Eheregister
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Beschreibung

Zuständig für die Führung des Eheregisters ist das Standesamt des Heiratsortes.
Sofern Sie im Ausland als Deutsche geheiratet haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes Ihre Eheschließung/Lebenspartnerschaft nachbeurkunden lassen und bei Bedarf einen Ehenamen bestimmen.




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