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Wahlen
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Für die Durchführung folgender Wahlen besteht die örtliche Zuständigkeit:

  • Europawahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kreistagswahl
  • Landratswahl
  • Gemeinderatswahl
  • Bürgermeisterwahl

Für die einzelnen Wahlen wird ein Wählerverzeichnis erstellt und ca. 5 Wochen vor einer Wahl ein Briefwahlbüro eingerichtet und die Wahl in den Wahllokalen am Wahltag organisiert.
Das Wahlbüro/Wahlamt ist die zuständige Stelle

  • für die Parteien und sonstigen Bewerber/innen  im Wahlvorschlagsverfahren für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sowie
  • für alle Bürger/innen bei allgemeinen Fragen zu den Wahlen und
    für die Durchführung der Volksinitiative mit Auslegung der Eintragungslisten.