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Reisegewerbe
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Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren zum Verkauf anbietet oder ankauft oder Bestellungen entgegennimmt, Leistungen anbietet oder Arbeitsaufträge entgegennimmt oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.



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Verfügbare Formulare
Antrag Erteilung Verlängerung Reisegewerbekarte
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