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In den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Bayern, Hamburg und Hessen gilt seit 2010 nur noch eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrstunde von 05 Uhr bis 06 Uhr, welche umgangssprachlich auch als Putzstunde bezeichnet wird.

Generell unterscheidet die Sperrstunde in Deutschland seit 2010 nicht mehr unter Wochentagen, von Montag bis Freitag gelten dieselben Beschränkungen wie am Wochenende.

Ordnungsämter können Auflagen, wie lange ein Lokal geöffnet sein darf, erlassen. In diesen Zusammenhang gehören auch besondere Bestimmungen für die Außengastronomie (zur Sicherung der Nachtruhe für Anwohner).